Honorar

Berechnung nach dem jeweiligen Zeitaufwand der Behandlung

Die Berechnung des Honorares erfolgt nach dem jeweiligen Zeitaufwand der Behandlung und werden in der Regel von privaten Krankenversicherungen, der Beihilfe und Zusatzversicherungen erstattet.

Privatversicherte und Zusatzversicherte:
Ich rechne meine Leistung nach GebüH – dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker ab. Rechnen Sie mit Behandlungskosten zwischen 90 und 110 EUR.

Selbstzahler:
Die Behandlungseinheit mit einstündiger Dauer wird mit 90 EUR berechnet.

Viele gesetzliche Krankenkassen gewähren einen Zuschuss zu den Behandlungskosten. Voraussetzung dafür ist eine formlose ärztliche Verordnung über die Notwendigkeit osteopathischer Behandlungen. Bitte fragen Sie in dem Falle bei Ihrem Arzt eine solche an.

 

Sollte ein vereinbarter Termin nicht wahrgenommen werden können, ist eine rechtzeitige Absage wünschenswert, um anderen Patienten eine Terminvereinbarung zu ermöglichen. Erfolgt die Absage bis neun Uhr am Behandlungstag, wird kein Ausfallhonorar fällig. Bei einer späteren Absage beträgt das Ausfallhonorar 50 %.

Mittlerweile bieten viele Versicherungsgesellschaften Zusatzversicherungen für Heilpraktikerleistungen an – auch in größerem Umfang ohne Wartezeit können unsere Leistungen für kleinere Monatsbeträge versichert werden. Auskünfte dazu finden Sie im Internet.

 

Das Honorar ist unmittelbar fällig.
Wünschen Sie eine Rechnung, so ist das Zahlungsziel 10 Tage nach Rechnungsstellung.
Wird keine Rechnung gewünscht, ist das Honorar in in bar zu zahlen – Sie erhalten selbstverständlich eine Quittung.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Zahlung meines Honorars unabhängig davon ist, ob, wann und wie Ihre Versicherung zahlt.

Hier finden Sie meinen Behandlungsvertrag. Sie können ihn sich sehr gerne herunterladen, ausfüllen und unterschrieben zu unserem ersten Termin mitbringen.